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Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

  • ein Mindestalter von 25 Jahren
  • einen Wohnsitz in Deutschland, EU-Bürgerschaft oder Aufenthaltsgenehmigung
  • einen Nachweis eines erfolgreichen Schulabschlusses (mind. Hauptschulabschluss)
  • eine gesundheitliche Eignung, nachgewiesen durch ärztliches Attest
  • ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • einen kurzen Lebenslauf mit Zeugnissen